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   BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10   

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https://dejure.org/2011,9201
BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10 (https://dejure.org/2011,9201)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2011 - V ZR 230/10 (https://dejure.org/2011,9201)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2011 - V ZR 230/10 (https://dejure.org/2011,9201)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 2 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)durch eine nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen den Verband gerichteten Klage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klagefrist auch bei falscher Parteibezeichnung im Anfechtungsverfahren eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft gewahrt, wenn ein Parteiwechsel erfolgt; § 46 Abs. 1 S. 2 WEG

  • rewis.io

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46 Abs. 1 S. 2
    Wahrung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG durch eine nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen den Verband gerichteten Klage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wahrung der Klagefrist durch Angabe des WEG-Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wahrung der Klagefrist durch Angabe des WEG-Verwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 345
  • NZM 2012, 207
  • AnwBl 2011, 171
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
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